1. Kaufabschluss
Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Sinfonieorchester Rothenburg kommt mit dem Anklicken des Feldes «BESTELLEN» zustande, nachdem zuvor bestimmte Sitzplätze in einem bestimmten Konzert ausgewählt wurden und die Kunden- sowie die Kreditkartendaten in die entsprechend gekennzeichneten Felder eingegeben wurden. Gekaufte Billette können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
2. Bezahlung
Die Bezahlung ist nur mittels Kreditkarten möglich
3. Buchungsgebühren
Es wird keine Buchungsgebühr erhoben.Gutscheine: Gutscheine können via Internet geltend gemacht respektive eingelöst werden.
4. Platzangebot
Das Platzangebot für Billettverkäufe via Internet beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze.Das Sinfonieorchester Rothenburg behält sich das Recht vor, im Verlauf des Vorverkaufs blockierte Plätze freizugeben.
5. Gerichtsstand
Dieser Billettkaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Hochdorf.